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RoHS-Ausnahmen im Wandel: Überblick statt Überraschung
Die EU-RoHS-Richtlinie beschränkt gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Doch unter bestimmten Bedingungen können Unternehmen befristete Ausnahmen beantragen. Diese gelten für spezifische Anwendungen, in denen (noch) keine technische Alternative existiert.
Doch Achtung: Die neue Ausnahmeliste zeigt klar – der Spielraum schrumpft, die Anforderungen steigen.
Was ist die Rolle der RoHS-Richtlinie?
Die Richtlinie 2011/65/EU (RoHS 2) verlangt, dass Produkte keine unzulässigen Mengen an Stoffen wie Blei, Quecksilber, Cadmium oder sechswertigem Chrom enthalten. Seit RoHS 3 wurden vier Phthalate ergänzt.
Hersteller müssen technische Unterlagen bereitstellen, die den Stoffeinsatz belegen – gemäß Norm EN IEC 63000. Die CE-Kennzeichnung ist nur gültig, wenn auch RoHS eingehalten wird.
Was hat sich an der Ausnahmeliste geändert?
Die EU hat die bestehenden Ausnahmen umfassend überprüft und neu bewertet. Die Ergebnisse signalisieren:
- Weniger pauschale Ausnahmen,
- mehr präzise definierte Sonderfälle,
- und viele Ausnahmen laufen bald aus.
(i) Kurzfristige Ausnahmen mit Auslauf (12–18 Monate)
Diese Ausnahmen werden nicht verlängert – Unternehmen müssen umstellen:
- 6(a): Blei in Stahl (für Maschinenbearbeitung & Verzinkung)
- 6(b), 6(b)-I, 6(b)-II: Blei in Aluminiumlegierungen
Was das heißt: Wer betroffen ist, muss sofort auf bleifreie Alternativen umstellen – sonst droht Non-Compliance.
(ii) Verlängert bis 31. Dezember 2026
Einige Ausnahmen wurden befristet verlängert:
- 6(a)-I & 6(a)-II: Blei in Stahl für bestimmte Anwendungen
- 6(b)-I & 6(b)-II: Blei in Aluminium, nur in Kategorie 9 & 11
- 6(b)-III: Neu: Blei in recyceltem Aluminium (≤0,3 %)
- 6(c): Blei in Kupferlegierungen (≤4 %)
- 7(a): Lote mit ≥85 % Blei
- 7(c)-I: Blei in Glas/Keramik-Komponenten
Hinweis: Auch verlängerte Ausnahmen werden künftig noch kritischer geprüft – auf ewig gilt keine.
(iii) Verlängert bis 31. Dezember 2027 – aber eng gefasst
Diese gelten nur für hochspezifische Anwendungen:
- 7(a)-I bis 7(a)-VII: Für Halbleiter, PCBs, Präzisionsverbindungen
- 7(c)-II: Blei in Hochspannungskondensatoren (≥125 V AC / 250 V DC)
- 7(c)-V bis 7(c)-VI: Blei in Glasmatrizen, piezoelektrischen Keramiken und PTC-Komponenten
Fazit: Der Trend geht klar Richtung Auslauf – nur Nischenanwendungen erhalten noch Sonderstatus.
So läuft das Ausnahmeantragsverfahren ab
Nach Artikel 5(1) der Richtlinie sind Ausnahmen zulässig, wenn:
- keine Substitute verfügbar oder praktikabel sind
- Ersatzstoffe höhere Umwelt- oder Gesundheitsrisiken bergen
- sozioökonomische Faktoren eine Rolle spielen
- der Antrag spätestens 18 Monate vor Ablauf eingereicht wird
Jede Ausnahme wird einzeln bewertet. Die Studien und Ergebnisse sind öffentlich einsehbar.
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Wenn Sie RoHS-Ausnahmen nutzen, sollten Sie jetzt:
- Fristen prüfen – Wann läuft was aus?rodukte basieren auf Ausnahmen?
- Fristen prüfen* – Wann läuft was aus?
- Technische Datei anpassen – Ausnahme dokumentieren, Nachweise sichern
- Alternativen evaluieren – Substitution vorbereiten, Prototypen testen
- Monitoring automatisieren – Tools wie Acquis helfen bei Fristüberwachung und Datenpflege
Wie Acquis Sie unterstützt
Wir bieten Ihnen:
- Zentrale Datenplattform für RoHS-Ausnahmen
- Frühwarnsystem bei auslaufenden Fristen
- EN IEC 63000-konforme Dokumentation
- Globale Unterstützung (EU, UK, China, UAE RoHS)
Fazit
RoHS-Ausnahmen waren nie dafür gedacht, dauerhaft zu gelten. Wer sich jetzt vorbereitet, spart Kosten, verhindert Rückrufe – und schützt Marktanteile.
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