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REACH Kandidaten-, Zulassungs- & Beschränkungsverzeichnisse: Ihre Compliance-Karte 2025
Die REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006) der Europäischen Union ist weiterhin eine der umfassendsten Chemikaliensicherheitsgesetze weltweit. Wenn Sie in der EU Produkte herstellen, importieren oder verkaufen, müssen Sie drei zentrale Verzeichnisse kennen:
- Die Kandidatenliste besorgniserregender Stoffe (SVHCs)
- Die Zulassungsliste (Anhang XIV)
- Die Beschränkungsliste (Anhang XVII)
Diese Listen sind mehr als nur juristische Vorgaben – sie zeigen Lieferkettenrisiken, regulatorisches Exposure und Handlungspflichten auf.
1. Kandidatenliste (SVHCs): Der Frühwarn-Check
Die Kandidatenliste ist das Beobachtungsinstrument der ECHA für gefährliche Stoffe. Substanzen, die hier geführt werden, könnten bald verboten oder zugangsbeschränkt werden.
Wann ist eine SVHC-Meldung verpflichtend?
- Enthält Ihr Artikel über 0,1 % w/w eines gelisteten SVHC, müssen Sie die ECHA informieren (via SCIP) und nachgelagerte Nutzer benachrichtigen.
- Auch unbeabsichtigte Kontaminationen gelten.
Typische SVHCs in 2025
- Bisphenol A (BPA) – endokriner Disruptor in Kunststoffen
- PFAS – persistent und toxisch in der Umwelt
- Blei und Bleiverbindungen – Neurotoxine in Legierungen, Lacken, Batterien
- Dioctyltin-Verbindungen – Stabilisatoren in Beschichtungen
Zur aktuellen Kandidatenliste (ECHA) →
2. Zulassungsliste (Anhang XIV): Nur mit Genehmigung erlaubt
Wird eine Substanz von der Kandidatenliste in Anhang XIV verschoben, ist ihre Nutzung nur noch nach Zulassung erlaubt – ab dem "Sunset Date".
Sunset Date – was ist das?
- Ab diesem Datum ist der Gebrauch untersagt, wenn keine Zulassung vorliegt.
- Nach Ablauf wird jede weitere Nutzung strafbar.
Beispiele aktueller Stoffe im Anhang XIV
- Chromtrioxid – für Metallbeschichtungen
- DEHP – Weichmacher in Kunststoffen
- TCEP – Flammschutzmittel, zunehmend eingeschränkt
Zu den Zulassungen im Anhang XIV →
3. Beschränkungsliste (Anhang XVII): Die klare rote Linie
Anhang XVII verbietet oder beschränkt Stoffe unabhängig von der Nutzung – es gibt keine Zulassungsausnahme.
Was unterscheidet Anhang XVII?
- Vollständiges Verbot oder Nutzung nur unter sehr engen Vorgaben
- Gilt für Reinstoffe und Fertigprodukte
Beispiele beschränkter Stoffe
- Asbest – vollständig verboten
- Blei in Schmuck – verboten über 0,05 %
- Formaldehyd in Textilien – Nutzung stark beschränkt
- Mikroplastik – phasenweises Verbot in Verbraucherprodukten
Zur vollständigen Liste im Anhang XVII →
Vergleich: Kandidatenliste • Zulassung • Beschränkung
So bleiben Sie REACH-konform
Führende Unternehmen implementieren bereits:
- Automatisierte Lieferanten-Onboarding-Prozesse
- Vollständige Materialdeklarations-Datenbanken
- SCIP-Datenbankansprüche für Compliance
- Vorbereitungen für Digitale Produktpässe
Wer REACH ignoriert, riskiert nicht nur Strafen – sondern auch Marktanteile und Reputation.
Unterstützung bei REACH-Updates gesucht?
Acquis unterstützt Hersteller, Importeure und Händler bei:
- Abgleich Ihrer Stoffliste mit SVHC, Anhang XIV und XVII
- Automatisiertem Lieferantendatenabgleich
- SCIP- und REACH-Dokumentation für Audits
- Echtzeit-Überwachung von ECHA-Updates